Häsregelung

Gültigkeit: seit 2013

 

Liebe Vereinsmitglieder, 

in den letzten Jahren kam es vermehrt zu Kontroversen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen und Traditionsfragen verschiedener Häs der Teilnehmer des Klausentreibens. Deshalb hat der Vorstand beschlossen einen Leitfaden zu entwerfen, welcher allen Mitgliedern als Anhaltspunkt dient. Damit möchten wir zum einen für die Zuschauer gefährliche Konstruktionen vermeiden, als auch die Grenzen des kreativen Möglichkeitsrahmens beim Häsbau definitiv festsetzen. Im Folgenden werden nun alle Leitpunkte aufgeführt, an welche sich jedes Vereinsmitglied zu halten hat. Diese Punkte sind ab sofort für jede Veranstaltung des Vereins bindend (z.B. Klausentreiben / Umzüge / Ballonstart etc.). 

 

Bei Missachtung der Regeln erfolgt ein Ausschluss von jeglichen Veranstaltungen des Vereins. 

Vor und während dem Klausentreiben werden alle Häs durch die Oberklausen / -bärbele sichtgeprüft.


Häsregelung Klausen

1.

Die Schellengröße sollte an die Körpergröße des Trägers angepasst sein. Bei Schellengrößen über 19 Zoll muss Rücksprache mit den Oberklausen gehalten werden.


2.

Der Hornansatz muss sich oberhalb der Augenhöhe des Trägers befinden (grün gestrichelte Linie). Die Ausrichtung der Hörner sollte keine Gefährdung für Andere darstellen.


3.

Hörner mit mehr als einer Spitze sind verboten. Dazu zählen z.B. Hirsch, Reh oder Elch. Die Verwendung von Kuduhörnern oder Oryxantilope ist untersagt.


4.

Die Länge von Hornansatz zu Hornspitze darf das Maß zwischen Nasenspitze und Bauchnabel des Trägers nicht überschreiten.


5.

Jegliche Form von elektrischen Lichtern ist verboten.


6.

Bockrollen mit mehr als einer Kugel sind verboten.


7.

Balkenschellen sind verboten.


8.

Bunte Turnschuhe oder Schuhe mit Reflektoren sind verboten.


9.

Handschuhe - passend zur Fellfarbe - (schwarz/weiß/braun) sind nach Möglichkeit erwünscht.


10.

Der gesamte Körper muss mit Fell bedeckt sein. Sichtbare Kleidung, abrasiertes Fell oder Leder, sowie große, erkennbare Ausschnitte des Halses werden nicht geduldet.


11.

Stark erkennbare Gesichtskonturen sind nicht erwünscht. Dazu zählen Wangen und Mundpartie.


12.

Ketten und Glöckchen im Gesichtsfeld sind nicht gestattet.


13.

Hörner an Rücken und Schultern sind verboten. Mitglieder, welche diese bereits vor 2013 angebracht haben, sind verpflichtet die Hörner zu entfernen.


14.

Kunstblut ist verboten.



Häsregelung Bärbele

1.

Bunte Turnschuhe oder Schuhe mit Reflektoren sind verboten.


2.

Plastikmasken sind verboten.


3.

Pink oder Neonfarben am Häs ist verboten.


4.

Kitschige Accessoires sind nicht erwünscht.


5.

Jegliche Form von Fell als auch Tierhörner sind verboten.


Kontakt

Klausenverein Sonthofen e.V.

Matthias Hecht (1. Vorstand)

Mobil: 0160-90957794

Marktstrasse 1

87527 Sonthofen

klausenverein-sonthofen@web.de

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