Klausenhäsregelung ab 2026

Allgemein gilt: Wer sich nicht an die Regeln hält, wird von den Veranstaltungen ausgeschlossen!

NUR die aktuellen Oberklausen können Ausnahmen genehmigen.

Bei Fragen oder Unklarheiten bitte auch an die aktuellen Oberklausen wenden.

1.

Wenn das Häs vor 2013 gebaut wurde und nicht mit der aktuellen Häsregelung übereinstimmt, darf das Häs nur vom Erbauer selbst getragen werden. Abklärung mit den aktuellen Oberklausen erforderlich!


2.

Die Schelle muss an die Körpergröße des Trägers angepasst sein. Maximal 19er Schelle. Aller darüber hinaus muss mit den aktuellen Oberklausen abgeklärt sein.


3.

Hornansatz sowie Hornspitzen müssen oberhalb den Augen liegen.


4.

Hörner mit mehr als einer Spitze sind verboten. Dazu zählen:

  • Hirsch
  • Reh
  • Elch

Verboten ist das Tragen von Hörner der

  • Kuduantilope
  • Oryxantilope oder
  • Springböcke (Antilope)

Jedes Horn der Gattung Antilope ist im Vorfeld mit den aktuellen Oberklausen abzuklären. Ganz egal in welcher Beschaffenheit es ist:

  • Hohlguss
  • Echt
  • 3D Druck

Wenn es nicht abgeklärt und trotzdem verbaut ist, kann es zum Ausschluss der Veranstaltung führen!


5.

Hornansatz bis Hornspitze dürfen nicht länger sein, als die Länge vom Bauchnabel bis zur Nasenspitze des Trägers.


6.

Jegliche Form von Lichtern am gesamten Häs ist verboten.


7.

Balkenschellen sowie Bockrollen mit mehr als einer Kugel in der Bockrolle sind verboten.


8.

Farbige Schuhe sowie Handschuhe, die nicht zum Fell passen, sind verboten. Wir bitten darum, dass ihr stabiles und festes Schuhwerk anzieht.


9.

Das Häs muss komplett mit Fell bedeckt sein. Keine sichtbare Kleidung. Kein abrasiertes Fell und kein Leder. Dies kann zum Ausschluss der Veranstaltung führen!


10.

Keine erkennbaren Gesichtszüge, dazu zählen

  • Augen (jeder Art)
  • Augenbrauen
  • Wangen
  • Nasen
  • Nasenlöcher
  • Mundpartie oder Schlitze
  • Kinn

11.

Ketten und Glöckchen im Gesichtsfeld sind nicht erlaubt.


12.

Kunstblut ist verboten.


13.

Hörner sind ausschließlich auf dem Kopf zu montieren. Jegliche andere Körperstellen wie z.B.

  • Rücken oder
  • Schultern

sind verboten.


14.

Accessoires jeglicher Art sind verboten oder müssen mit den aktuellen Oberklausen abgeklärt werden. Ausgenommen sind:

  • feste Bockrollen
  • Ketten
  • Glöckchen
  • Schweifen

Kontakt

Klausenverein Sonthofen e.V.

Matthias Hecht (1. Vorstand)

Mobil: 0160-90957794

Marktstrasse 1

87527 Sonthofen

[email protected]

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